Bauanzeige nach §62 der Bauordnung für Wien

Was ist eine Bauanzeige ?

Im Gegensatz zu einem regulären Bauverfahren nach §70 der Bauordnung für Wien müssen bei einer Bauanzeige nach §62 der BO f. Wien nicht alle Grundeigentümer am Plan unterschreiben, es wird keine Bauverhandlung durchgeführt und es erfolgt auch kein Baubescheid. Mit den angezeigten Arbeiten kann je nach Art der angezeigten Tätigkeit entweder sofort nach Abgabe der vollständigen Unterlagen oder spätestens einen Monat nach Einbringung der Bauanzeige mit den Bauarbeiten begonnen werden.

 

Für welche Arbeiten ist eine Bauanzeige ausreichend ?

  1. Für den Einbau oder die Abänderung von Badezimmern und Sanitäranlagen, auch unter Inanspruchnahme gemeinsamer Teile des Bauwerkes, soweit dies für eine ausreichende Be- und Entlüftung des Raumes und für die Herstellung einer Feuchtigkeitsisolierung erforderlich ist
  2. Loggienverglasungen
  3. den Austausch von Fenstern gegen solche anderen Erscheinungsbildes (Konstruktion, Teilung, Profilstärke, Farbe und dergleichen) sowie den Austausch von Fenstern in Schutzzonen
  4. alle sonstigen Bauführungen, die keine Änderung der äußeren Gestaltung des Bauwerkes bewirken, nicht die Umwidmung von Wohnungen betreffen und keine Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen auslösen.

 Was wird benötigt ?

  • Einreichpläne 2-fach, unterschrieben vom;

– Bauwerber
– Planverfasser
– Bauführer

  • Statische Vorbemessung oder Gutachten über die statische Geringfügigkeit und ein Ingenieurbefund
  • In einigen Fällen (bei Fenstertausch und Loggienverglasungen) einen Energieausweis und einen Nachweis über die Berücksichtigung hocheffizienter alternativer Systeme
  • Bei der Errichtung von neuen Wohnungstrennwänden einen Nachweis über den ausreichenden Wärme- und Schallschutz

 Wie ist der Ablauf?

  • Bestellung der Bauanzeige
    Übermittlung – soweit vorhanden – eines Bestandsplanes (Achtung – letztgültiger auf der Behörde aufliegender Konsensplan muss als Basis genommen werden) und etwaiger Skizzen über die geplanten Umbauten
  • Naturaufnahme vor Ort (falls beauftragt)
    zu einem gemeinsam vereinbarten Termin wird das Bestandsobjekt von einem Mitarbeiter/In unseres Büros vermessen
  • Erstellen des Bestandsplanes samt Entwurf für die gewünschten Umbauten
    Übermittlung des Planes als pdf-Dokument per Email an den Kunden
  • Freigabe des Entwurfes durch den Kunden (ev. nach Vorliegen eines weiteren abgeänderten Entwurfes)
  • Erstellen der einreichfähigen Unterlagen (Pläne, Statik)
  • Übermittlung der Unterlagen an den Kunden per Post zu Unterfertigung der Pläne und Abgabe aller Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde (alternativ können die unterschriebenen Pläne auch an unser Büro retourniert und gegen einen Kostenersatz von uns bei der Baubehörde eingereicht werden.
  • Sollte von der Baupolizei nach der Einreichung eine Aufforderung über etwaige Ergänzungen der Pläne einlangen, so werden diese Ergänzungen von uns– soweit die Mängel in unserem Verantwortungsbereich liegen – kostenlos ergänzt.